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Produkte zum Begriff Nachmieter:


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  • Stürzer, Rudolf: Mietrecht für Vermieter von A-Z
    Stürzer, Rudolf: Mietrecht für Vermieter von A-Z

    Mietrecht für Vermieter von A-Z , Als Vermieter und Vermieterin müssen Sie immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand sein und schnell einen Überblick über Änderungen gewinnen. In diesem Nachschlagewerk finden Sie für jedes Problem das passende Stichwort, ob Mietnomaden, Mieterhöhungen nach Modernisierung. Die Experten von Haus + Grund München geben fundierten und verständlichen Rat, um Ihre Immobilie rentabel zu vermieten.  Inhalte: Stichworte von A wie Abmahnung bis Z wie Zahlungsverzug Mietpreisbremse: Was Sie beachten müssen Datenschutzbestimmungen: Was Vermieter und Vermieterinnen fragen und speichern dürfen Korrektes Vorgehen bei kleinen Modernisierungsmaßnahmen Gestaltung von Mietverträgen: Welche Klauseln zulässig sind Regelungen zur Vereinbarkeit von Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Aktuelle BGH-Urteile und Gesetze Neu in der 8. Auflage: Novelle des Gebäudeenergiegesetzes: aktuelle energetische Anforderungen an Gebäude und Heizungen, geplante Förderungen, Umlage auf die Miete Mietrechtliche Änderungen: Co2-Aufteilungsgesetz, Heizkostennovelle, Balkonkraftwerke, Mieterstrom Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.   , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Der RechtsBerater für Vermieter | Ratgeber Vermieter | Handbuch Vermieter
    Der RechtsBerater für Vermieter | Ratgeber Vermieter | Handbuch Vermieter

    Mit dem RechtsBerater für Vermieter schützen Sie Ihr Eigentum mit wenig Aufwand. Sie sichern sich Ihre Ansprüche gegen alle, mit denen Sie als Vermieter zu tun haben: Mieter, Handwerker und Behörden.

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  • Will der Nachmieter den Mietvertrag widerrufen?

    Das kann ich nicht mit Sicherheit sagen, da ich keine Informationen über den Nachmieter habe. Es ist möglich, dass der Nachmieter den Mietvertrag widerrufen möchte, zum Beispiel wenn er eine andere Wohnmöglichkeit gefunden hat oder sich seine Pläne geändert haben. Es ist jedoch auch möglich, dass der Nachmieter den Mietvertrag einhalten möchte und die Wohnung wie geplant übernehmen wird.

  • Ist der Mieter verpflichtet Nachmieter Besichtigung?

    Ist der Mieter verpflichtet, potenzielle Nachmieter zur Besichtigung der Wohnung einzuladen? In der Regel ist der Mieter nicht verpflichtet, Nachmieter zur Besichtigung einzuladen. Es liegt im Ermessen des Mieters, ob er dies tun möchte. Allerdings kann es im eigenen Interesse des Mieters liegen, einen geeigneten Nachmieter zu finden, um mögliche Kosten für Leerstand zu vermeiden. Es ist ratsam, die genauen Regelungen im Mietvertrag oder mit dem Vermieter zu prüfen, um sicherzustellen, ob eine Besichtigung mit potenziellen Nachmietern erforderlich ist.

  • Muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren?

    Der Vermieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen vorgeschlagenen Nachmieter zu akzeptieren. Es liegt im Ermessen des Vermieters, ob er den vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert oder nicht. Allerdings hat der Mieter das Recht, einen Nachmieter vorzuschlagen, um seine vorzeitige Kündigung zu ermöglichen.

  • Kann der Vermieter den Nachmieter ablehnen?

    Kann der Vermieter den Nachmieter ablehnen? Ja, grundsätzlich hat der Vermieter das Recht, einen vorgeschlagenen Nachmieter abzulehnen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der potenzielle Nachmieter nicht die erforderlichen Bonitätsnachweise erbringen kann oder wenn der Vermieter begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit des Nachmieters hat. Es ist wichtig, dass der Vermieter seine Entscheidung nachvollziehbar begründet, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, mit dem Vermieter im Vorfeld zu kommunizieren und offene Fragen zu klären, um die Chancen auf eine Zustimmung zu erhöhen.

Ähnliche Suchbegriffe für Nachmieter:


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    Gramlich, Bernhard: Mietrecht

    Mietrecht , Zum Werk Der größte Teil der Bevölkerung wird als Mieterin und Mieter oder Vermieterin und Vermieter von den gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts betroffen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der gesetzlichen Regelungen können sehr weitgehend sein. Entsprechend stark ist das Bedürfnis nach Information. Die Mietrechtspraxis erhält eine handliche Zusammenfassung der wichtigsten obergerichtlichen Entscheidungen. Der vorliegende Kompakt-Kommentar bietet interessierten Nichtjuristinnen und Nichtjuristen einen knappen Überblick über die im Mietrecht typischen Probleme und praktische Hilfe bei deren Lösung. Besonderes Gewicht wird auf die im Zusammenhang mit Kündigung und Mieterhöhung stehenden Fragen gelegt. Auf Sonderbestimmungen für den öffentlich geförderten, preisgebundenen Wohnraum wird jeweils hingewiesen. Vorteile auf einen Blick das Wichtigste zum Mietrecht im handlichen Format anschauliche Darstellung besonders geeignet für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen, die sich mit dem Mietrecht befassen müssen Zur Neuauflage Die 16. Auflage berücksichtigt die neue Rechtsprechung des BGH zu den besonders praxiswichtigen Themenkreisen Schönheitsreparaturen, Heizkostenabrechnung und Kündigung sowie neue Gesetzgebung wie einerseits die Mietpreisbremse zur maximalen Mieterhöhung in angespannten Wohnungsmärkten, andererseits die erweiterte Möglichkeit zur Mieterhöhung bei Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG) und das Mietspiegelreformgesetz. Zielgruppe Für Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Maklerinnen und Makler, Wohnungsverwaltung, Rechtsanwaltschaft. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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    Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!

    Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.

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  • Kann ein Vermieter vorgeschlagene Nachmieter ablehnen?

    Ja, ein Vermieter kann vorgeschlagene Nachmieter ablehnen, wenn sie nicht den Kriterien des Vermieters entsprechen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn die potenziellen Nachmieter keine ausreichende Bonität haben oder wenn der Vermieter Bedenken bezüglich ihrer Zuverlässigkeit hat. Es ist wichtig, dass der Vermieter seine Ablehnung begründet und transparent kommuniziert. In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass der Mietvertrag spezifische Klauseln enthält, die dem Vermieter das Recht einräumen, vorgeschlagene Nachmieter abzulehnen. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Bedingungen im Mietvertrag zu informieren.

  • Darf mein Vermieter sämtliche Nachmieter ablehnen?

    Nein, der Vermieter darf nicht willkürlich Nachmieter ablehnen. Er muss einen triftigen Grund haben, um einen potenziellen Mieter abzulehnen, wie beispielsweise eine schlechte Bonität oder eine Vorstrafe. Der Vermieter darf jedoch nicht aus diskriminierenden Gründen ablehnen, wie beispielsweise aufgrund der Nationalität oder Religion des potenziellen Mieters.

  • Möchte der Nachmieter die Mietwohnung unrenoviert haben?

    Das hängt von den individuellen Vereinbarungen zwischen dem aktuellen Mieter und dem potenziellen Nachmieter ab. In einigen Fällen kann der Nachmieter die Wohnung unrenoviert übernehmen, wenn er beispielsweise plant, Renovierungsarbeiten selbst durchzuführen. In anderen Fällen kann der Vermieter jedoch darauf bestehen, dass die Wohnung vor dem Einzug des Nachmieters renoviert wird. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen im Mietvertrag oder in den Verhandlungen zwischen den Parteien festzuhalten.

  • Was tun wenn Vermieter Nachmieter nicht akzeptiert?

    Wenn der Vermieter den vorgeschlagenen Nachmieter nicht akzeptiert, sollte man zunächst das Gespräch mit ihm suchen und seine Gründe für die Ablehnung erfahren. Möglicherweise gibt es Missverständnisse oder Bedenken, die ausgeräumt werden können. Falls der Vermieter dennoch hartnäckig bleibt, kann man sich an einen Mieterschutzverein oder einen Anwalt wenden, um rechtliche Schritte zu prüfen. Es ist wichtig, alle Kommunikation schriftlich festzuhalten und alle relevanten Dokumente zu sammeln, um im Streitfall gut vorbereitet zu sein. Letztendlich kann es auch ratsam sein, sich nach einer anderen Wohnung umzusehen, wenn die Situation nicht lösbar ist.

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